§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Einsätze und sonstigen Leistungen von Kathleen Wießner, Thekenglück Wießner (nachfolgend „Auftragnehmerin“), gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten auch für alle künftigen Einzelaufträge mit demselben Kunden, ohne dass die Auftragnehmerin erneut auf sie hinweisen muss.
(2) Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB finden sie keine Anwendung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin in Kenntnis solcher Bedingungen ihre Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss und Vereinbarungen
(1) Ein Einzelauftrag kommt zustande, wenn die Auftragnehmerin einen vom Kunden angefragten Einsatz in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger) bestätigt (Buchungsbestätigung).
(2) In der Buchungsbestätigung werden insbesondere Einsatzort, Einsatztag, Beginn und voraussichtliche Dauer des Einsatzes, die zu erbringenden Leistungen (§ 3) sowie der Stundensatz festgehalten, soweit dieser nicht bereits anderweitig vereinbart ist.
(3) Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine Vereinbarung in Textform oder eine Bestätigung der Auftragnehmerin in Textform maßgeblich.
§ 3 Leistungen der Auftragnehmerin
(1) Die Auftragnehmerin erbringt selbstständig und eigenverantwortlich Serviceleistungen in folgenden Bereichen:
– An der Theke (insbesondere Metzgerei- und Frischetheke): Bedienen, Beraten, unterstützende Tätigkeiten bei der Vorbereitung und gegebenenfalls Kassieren;
– In der Kantine: Hilfe bei den Vorbereitungen, Speisenausgabe und Kassieren;
– Catering: Aufbau und Betreuung bei Caterings;
– Events: Getränke- und Speisenausgabe sowie Kassieren.
(2) Welche Leistungen im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Die Auftragnehmerin schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Nicht zum Leistungsumfang gehören, sofern in der Buchungsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist:
– die Übernahme von Schlüsseln oder sonstigen Zugangsmitteln des Kunden,
– die Annahme von Warenlieferungen,
– die Verantwortung für Warenbestände des Kunden, insbesondere für Inventur- und Mengendifferenzen.
§ 4 Selbstständigkeit und Durchführung der Einsätze
(1) Die Auftragnehmerin wird als selbstständige Unternehmerin tätig. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Sie trägt das unternehmerische Risiko ihrer Tätigkeit selbst und nutzt eigene Arbeitskleidung.
(2) Einsatzort und Einsatzzeit ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt die Auftragnehmerin Art und Weise der Leistungserbringung selbst; ein arbeitsrechtliches Weisungsrecht des Kunden besteht nicht. Sachliche Vorgaben des Kunden zum Betrieb vor Ort, insbesondere zu Hygiene, Sortiment, Preisen und Kassensystem, beachtet die Auftragnehmerin.
(3) Eine Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung besteht nicht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Einsätze ganz oder teilweise durch eine geeignete Ersatzkraft ausführen zu lassen, die über die Bescheinigung nach § 43 IfSG verfügt. Sie teilt dem Kunden den Namen der Ersatzkraft vor Einsatzbeginn in Textform mit.
(4) Die Auftragnehmerin versichert, dass sie die nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Nachweise und Belehrungen (insbesondere nach § 43 IfSG) besitzt, und legt diese auf Verlangen des Kunden vor. Sie hält die geltenden Hygiene- und Lebensmittelsicherheitsvorschriften (z. B. HACCP) ein.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt der in der Buchungsbestätigung oder anderweitig vereinbarte Stundensatz. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
(2) Abgerechnet wird minutengenau die tatsächliche Einsatzzeit, mindestens jedoch die Mindesteinsatzzeit nach § 6. Pausen werden nicht vergütet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Mindesteinsatzzeit und vorzeitiges Einsatzende
(1) Je Einsatztag werden mindestens 4 Stunden berechnet (Mindesteinsatzzeit), auch wenn eine kürzere Einsatzdauer vereinbart oder tatsächlich geleistet wird.
(2) Beendet der Kunde einen Einsatz vorzeitig aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat (z. B. wegen vorzeitiger Schließung der Theke, geringen Kundenaufkommens oder aus sonstigen betrieblichen Gründen), wird mindestens die Mindesteinsatzzeit vergütet. Ansprüche der Auftragnehmerin nach § 615 BGB für die darüber hinaus vereinbarte Einsatzzeit bleiben unberührt.
§ 7 Leistungsnachweis und Kassenabrechnung
(1) Die Auftragnehmerin erfasst die Einsatzzeiten in einem schriftlichen oder digitalen Leistungsnachweis.
(2) Der Kunde bestätigt die erfassten Zeiten unmittelbar nach Einsatzende durch Unterschrift eines berechtigten Vertreters vor Ort (z. B. Marktleitung oder Schichtleitung).
(3) Unterbleibt die Bestätigung vor Ort, übersendet die Auftragnehmerin den Leistungsnachweis dem Kunden in Textform. Er gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sieben Tagen nach Zugang in Textform widerspricht. Auf diese Folge weist die Auftragnehmerin bei der Übersendung gesondert hin.
(4) Übernimmt die Auftragnehmerin das Kassieren, arbeitet sie am Kassensystem des Kunden. Die Kasse wird ihr zu Einsatzbeginn mit gezähltem Anfangsbestand übergeben, nach Möglichkeit mit eigener Kassenlade oder Bedienerkennung. Nach Einsatzende wird die Kasse gemeinsam mit einem Vertreter des Kunden abgerechnet; das Ergebnis wird auf dem Leistungsnachweis vermerkt.
§ 8 Zuschläge
Für Einsatzzeiten an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie für Einsatzzeiten an Samstagen ab 17:00 Uhr berechnet die Auftragnehmerin einen Zuschlag von 30 % auf den vereinbarten Stundensatz. Maßgeblich sind die gesetzlichen Feiertage am Einsatzort.
§ 9 Anfahrt
Für die Anfahrt berechnet die Auftragnehmerin je Einsatztag eine Pauschale. Maßgeblich ist die einfache Entfernung vom Geschäftssitz der Auftragnehmerin zum Einsatzort auf der schnellsten Route laut Google Maps:
– bis 10 km: keine Anfahrtspauschale
– mehr als 10 km bis 20 km: 15 € netto
– mehr als 20 km bis 30 km: 25 € netto
– mehr als 30 km bis 40 km: 40 € netto
– mehr als 40 km bis 50 km: 55 € netto
– mehr als 50 km: nach individueller Vereinbarung
§ 10 Stornierung durch den Kunden
(1) Gebuchte Einsätze sind für beide Seiten verbindlich. Der Kunde kann einen Einsatz vor Einsatzbeginn in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger) stornieren; maßgeblich ist der Zugang der Stornierung. Die Verschiebung eines Einsatzes durch den Kunden gilt als Stornierung des ursprünglichen Termins.
(2) Bei einer Stornierung schuldet der Kunde:
– bei Zugang mindestens 72 Stunden vor Einsatzbeginn: nichts (kostenfreie Stornierung);
– bei Zugang weniger als 72, aber mindestens 24 Stunden vor Einsatzbeginn: 50 % der Vergütung;
– bei Zugang weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn: 100 % der Vergütung.
(3) Erscheint die Auftragnehmerin zum Einsatz und kann dieser ohne vorherige Stornierung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, schuldet der Kunde 100 % der Vergütung zuzüglich der Anfahrtspauschale nach § 9.
(4) Berechnungsgrundlage ist die in der Buchungsbestätigung vereinbarte voraussichtliche Einsatzdauer, mindestens die Mindesteinsatzzeit nach § 6.
(5) In den Fällen der Absätze 2 und 3 bleibt dem Kunden der Nachweis unbenommen, dass der Auftragnehmerin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, insbesondere weil sie infolge der Stornierung Aufwendungen erspart oder durch einen anderweitigen Einsatz Vergütung erzielt hat.
§ 11 Verhinderung der Auftragnehmerin
(1) Ist die Auftragnehmerin durch Krankheit, Unfall oder sonstige von ihr nicht zu vertretende Umstände an einem Einsatz gehindert, informiert sie den Kunden unverzüglich. Sie wird in diesem Fall von ihrer Leistungspflicht frei; ein Vergütungsanspruch für den ausgefallenen Einsatz entsteht nicht.
(2) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen einer solchen Verhinderung bestehen nicht.
§ 12 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, insbesondere von Ersatzkräften nach § 4 Abs. 3.
§ 13 Verschwiegenheit
Die Auftragnehmerin wahrt über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt werden, auch nach Ende der Zusammenarbeit Stillschweigen. Dies gilt nicht, soweit sie gesetzlich oder behördlich zur Offenlegung verpflichtet ist.
§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO vorliegen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der Auftragnehmerin in Haiger. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 15 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verarbeiten personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei und ihrer Ansprechpartner (insbesondere Namen und geschäftliche Kontaktdaten) nur zur Durchführung der Zusammenarbeit und beachten dabei die Vorschriften der DSGVO und des BDSG.
(2) Personenbezogene Daten, die der Auftragnehmerin bei einem Einsatz zur Kenntnis gelangen, etwa von Kunden oder Beschäftigten des Kunden, behandelt sie vertraulich und nutzt sie nicht für eigene Zwecke.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung enthalten die Datenschutzhinweise der Auftragnehmerin, die sie dem Kunden spätestens mit der ersten Buchungsbestätigung zur Verfügung stellt.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.